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   OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14   

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https://dejure.org/2015,28370
OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14 (https://dejure.org/2015,28370)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.09.2015 - 4 LB 39/14 (https://dejure.org/2015,28370)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. September 2015 - 4 LB 39/14 (https://dejure.org/2015,28370)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    KAG SH 2005
    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer sogenannten "Jahresmindestgebühr" in einem Abfallgebührenbescheid; Erhebung von gestaffelten Gebühren i.R. des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips entsprechend den Abfallmengen; Anwendung des Behältermaßstabs im Abfallgebührenrecht; Willkürliche ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erhebung einer sogenannten "Jahresmindestgebühr" in einem Abfallgebührenbescheid; Erhebung von gestaffelten Gebühren i.R. des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips entsprechend den Abfallmengen; Anwendung des Behältermaßstabs im Abfallgebührenrecht; Willkürliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abfallgebühr

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14
    Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.) auch die umfängliche Übertragung der Aufgabenerfüllung der Abfallentsorgung auf einen privaten Dritten als zulässig erachtet.

    Zwar führt nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung, die aus der Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten resultiert, zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Etwas anderes gilt allerdings bei Überschüssen (Gewinn) oder bei der Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14
    Der früher für das Gebührenrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig hat hierzu bereits ausgeführt, dass eine derartige Rechtsfolge nicht mit dem Selbstfinanzierungsprinzip vollkostenrechnender Einrichtungen und dem Entgeltcharakter der Benutzungsgebühren als adäquater Gegenleistung für in Anspruch genommene Leistungen einer öffentlichen Einrichtung vereinbar wären (Urt. v. 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, NordÖR 2008, 236).

    Daher kann dahinstehen, in welchem Umfang die ZVO Entsorgung GmbH Gewinne an den Beklagten abführt und auf welchen Geschäftsfeldern diese Gewinne gegebenenfalls erzielt werden (OVG Schleswig, Urt. v. 13.02.2008 - 2 KN 3/06 -, Die Gemeinde 2008, 136 = NordÖR 2008, 236 = SchlHA 2008, 325; Beschl. v. 24.11.2008 - 2 MB 14/08 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03

    Abfallbeseitigung, Abfallgebühr, Kostendeckungsprinzip, Subunternehmer,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14
    Die Rechtsprechung zum sogenannten Regiekostenvergleich hat sich durch diese Gesetzesänderung erledigt (OVG Schleswig, Urt. v. 16.02.2005 - 2 LB 109/03 -, Juris).

    Dies rechtfertigt die Forderung, den Restbuchwert des Vermögensgegenstandes, soweit er den buchmäßigen Restwert übersteigt, dem Gebührenhaushalt gutzubringen (OVG Schleswig, Urt. v. 16.02.2005- 2 LB 109/03 -, Juris).

  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber das sogenannte Kostendeckungsprinzip in § 6 KAG verankert, das einerseits ein Kostendeckungsgebot und andererseits ein Kostenüberschreitungsverbot enthält (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. September 2015 - 4 LB 39/14 -, juris, Rn. 69).
  • VG Schleswig, 07.03.2019 - 4 B 105/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Benutzungsgebühren für eine

    Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG sollen Benutzungsgebühren so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken.Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber das sogenannte Kostendeckungsprinzip in § 6 KAG verankert, dass einerseits ein Kostendeckungsgebot und andererseits ein Kostenüberschreitungsverbot enthält (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10.09.2015, Az.: 4 LB 39/14, juris Rn. 69; Thiem/Böttcher, KAG SH, 21 EL. 2017, § 6 Rn. 106, 108).
  • VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15

    Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber das sogenannte Kostendeckungsprinzip in § 6 KAG verankert, das einerseits ein Kostendeckungsgebot und andererseits ein Kostenüberschreitungsverbot enthält (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10.09.2015, Az.: 4 LB 39/14, juris Rn. 69; Thiem/Böttcher, KAG SH, 21 EL. 2017, § 6 Rn. 106, 108).
  • VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 1129/16
    Zwar entsteht bei einer - so wie hier der Fall - laufenden Jahresgebühr die Gebührenschuld grundsätzlich erst mit Ablauf des Kalenderjahres (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. September 2015 - 4 LB 39/14 -, juris Rn. 98; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, juris Rn. 24; VG Cottbus, Urteil vom 30. März 2021 - 6 K 627/20 -, juris Rn. 75; Urteil vom 24. Oktober 2019 - 6 K 1847/16 -, juris Rn. 40; Kluge, in: Becker u. a., KAG Bbg, Komm., § 6 Rn. 803).
  • VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 K 830/16
    Bei - so wie hier der Fall - laufenden Jahresgebühren entsteht die Gebührenschuld daher grundsätzlich, d. h., wenn satzungsmäßig nicht - in zulässiger Weise - abweichendes bestimmt wird, erst mit Ablauf des Kalenderjahres (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. September 2015 - 4 LB 39/14 -, juris Rn. 98; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, juris Rn. 24; VG Cottbus, Urteil vom 30. März 2021 - 6 K 627/20 -, juris Rn. 75; Urteil vom 24. Oktober 2019 - 6 K 1847/16 -, juris Rn. 40; Kluge, in: Becker u. a., KAG Bbg, Komm., § 6 Rn. 803).
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